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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Gehörte <%0100301%> eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Gehörte <%0100301%> eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft?

Geben Sie hier an, ob Sie im Jahr 2024 wesentlich an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt waren.

Diese Angabe ist nur erforderlich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2024 nach Deutschland zugezogen oder ins Ausland verzogen sind. In diesen Fällen kann eine sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant sein.

Wichtig: Es geht hier nicht um gewöhnliche Aktien oder börsengehandelte Wertpapiere in Ihrem Depot.

Erfasst werden nur wesentliche Beteiligungen von mindestens 1 % der Anteile, die Sie zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr gehalten haben – z. B. an einer GmbH oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft.

Die Angabe dient der korrekten steuerlichen Erfassung etwaiger stiller Reserven bei einem Wohnsitzwechsel.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026