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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums

Tragen Sie hier den Buchwert eines Anlageguts zum Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ein.

Der Buchwert ist der Wert eines Vermögensgegenstandes, wie er in Ihren Aufzeichnungen steht. Er ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstandes abzüglich der bisherigen Abschreibungen.

Zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums, am 01.01.2024, entspricht der Buchwert in der Regel den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da noch keine Abschreibungen vorgenommen wurden. Abschreibungen reduzieren den Buchwert im Laufe der Zeit, um den Wertverlust des Guts darzustellen.

Hinweis: Der "Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" ist immer der 01.01.2024.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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