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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Erläuterung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Erläuterung

Im Feld "Erläuterung" sind Angaben zu neu gebauten Mietwohnungen erforderlich, für die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend gemacht wird.

Erforderliche Angaben:

  • Anschaffungskosten: Gesamtkosten (inkl. Bau- und Nebenkosten).
  • Fertigstellungsdatum: Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
  • Nutzungsdauer: Lineare Abschreibung (2 %) plus Sonderabschreibung (5 % jährlich für maximal 4 Jahre).
  • Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 01.09.2018 und 31.12.2026, Einhaltung der Baukostenobergrenze (max. 4.800 €/m² Wohnfläche).

Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus wurde am 15.08.2024 fertiggestellt und seitdem vermietet. Die Baukosten betrugen 1.000.000 Euro, der Bauantrag wurde am 01.10.2023 gestellt. Es werden die lineare Abschreibung (20.000 Euro jährlich) und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG (50.000 Euro jährlich für 4 Jahre) geltend gemacht. Die Baukosten liegen unter der Obergrenze.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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