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Feldhilfe: (2024) Erläuterung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Erläuterung

Im Feld "Erläuterung" sind Angaben zu neu gebauten Mietwohnungen erforderlich, für die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend gemacht wird.

Erforderliche Angaben:

  • Anschaffungskosten: Gesamtkosten (inkl. Bau- und Nebenkosten).
  • Fertigstellungsdatum: Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
  • Nutzungsdauer: Lineare Abschreibung (2 %) plus Sonderabschreibung (5 % jährlich für maximal 4 Jahre).
  • Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 01.09.2018 und 31.12.2026, Einhaltung der Baukostenobergrenze (max. 4.800 €/m² Wohnfläche).

Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus wurde am 15.08.2024 fertiggestellt und seitdem vermietet. Die Baukosten betrugen 1.000.000 Euro, der Bauantrag wurde am 01.10.2023 gestellt. Es werden die lineare Abschreibung (20.000 Euro jährlich) und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG (50.000 Euro jährlich für 4 Jahre) geltend gemacht. Die Baukosten liegen unter der Obergrenze.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026