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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 Abs. 3 EStG)

Tragen Sie hier den festgestellten Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften ein, z. B. Immobilien, Wertpapiere außerhalb der Abgeltungsteuer oder Kryptowährungen. Die Verrechnung ist nur mit künftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich.

Beispiel: 2023 haben Sie Kryptowährungen mit 4.000 Euro Verlust verkauft. 2024 verkaufen Sie weitere Coins mit 6.000 Euro Gewinn. Der Verlustvortrag reduziert die steuerpflichtigen Gewinne auf 2.000 Euro.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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