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Feldhilfe: (2024) Einbau oder Ersatz für sommerlichen Wärmeschutz

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Einbau oder Ersatz für sommerlichen Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz umfasst den Einbau oder die Erneuerung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen, die dazu beitragen, Innenräume vor übermäßiger Aufheizung zu schützen.

Seit 2021 ist dieser sommerliche Wärmeschutz auch förderfähig. Konkret bedeutet dies, dass der Ersatz oder der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, wie beispielsweise Rollläden oder Sonnensegel, gefördert wird. Wichtig ist, dass diese Systeme eine optimierte Tageslichtversorgung bieten, etwa durch Lichtlenksysteme oder automatische Steuerungen, die sich nach dem Sonnenstand richten.

Diese Förderung basiert auf den Vorgaben der Anlage 4a zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Dabei müssen die technischen Anforderungen der DIN 4108-2:2013-02 für sommerlichen Mindestwärmeschutz eingehalten werden, um die Förderung zu erhalten. Diese Norm stellt sicher, dass die Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen und Innenräume auch bei starker Sonneneinstrahlung angenehm temperiert bleiben.

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