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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Empfänger

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Empfänger

Geben Sie hier an, an welche Partei Sie Spenden oder Beiträge im Steuerjahr 2024 geleistet haben.

Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zu 50 % - maximal also 825 Euro (Zusammenveranlagung: 1.650 Euro) - direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist bis maximal 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig.

Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen:

  • CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • DIE LINKE - Die Linke
  • GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen
  • CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern
  • AfD - Alternative für Deutschland
  • FDP - Freie Demokratische Partei
  • PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
  • FREIE WÄHLER - Freie Wähler
  • LKR - Liberal-Konservative Reformer
  • BVB / FREIE WÄHLER - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
  • SSW - Südschleswigscher Wählerverband
  • FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
  • BIW - Bürger in Wut
  • NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  • ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
  • Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

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"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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