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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie Versicherungen für berufliche Risiken?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Beiträge zu beruflich bedingten Versicherungen in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben möchten.

Welche Versicherungen sind vollständig absetzbar?

Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berufsbedingte Unfallversicherung (z. B. für Handwerker oder Außendienstmitarbeiter).
  • Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung (z. B. für Ärzte, Lehrer oder Architekten).
  • Berufsbedingte Reisegepäckversicherung (z. B. bei häufigen Dienstreisen).
  • Berufsrechtsschutzversicherung (z. B. für Streitfälle im Arbeitsverhältnis).

Was gilt für gemischte Versicherungen?

Deckt eine Versicherung sowohl berufliche als auch private Risiken ab (z. B. private Haftpflichtversicherung mit beruflichem Zusatz), ist nur der berufliche Anteil abziehbar. Dieser Anteil sollte vom Versicherer nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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