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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten lt. Lohnsteuerbescheinigung ab Zeile 35

Diese Beträge gelten als Werbungskosten und wurden bereits von Ihnen im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst:

  • Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Anteil an Berufsbekleidung
  • Versorgungszuschlag

 Die genannten Beträge werden automatisch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Eine erneute Angabe hier im Bereich Werbungskosten ist nicht erforderlich.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026