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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Bitte geben Sie hier die genaue Bezeichnung des angeschafften Arbeitsmittels ein, das Sie beruflich genutzt und selbst bezahlt haben.

Machen Sie klar, welches Arbeitsmittel Sie wann und wofür angeschafft haben – z. B. für das Homeoffice, Kundentermine oder berufliche Fortbildung.

So formulieren Sie korrekt:

  • Laptop Lenovo ThinkPad T14, beruflich genutzt im Homeoffice
  • Fachbuch „Bilanzrecht 2024“, Einsatz in der Steuerberatung
  • Werkzeugkoffer für Wartungstätigkeiten, täglicher Einsatz im Elektrohandwerk
  • Ergonomischer Bürostuhl, Nutzung im Homeoffice, 50 % beruflich genutzt
  • Smartphone Samsung Galaxy S22, Neupreis 800 Euro, 80 % beruflich genutzt

Vermeiden Sie allgemeine Begriffe wie „Computer“, „Werkzeug“ oder „Buch“. Eine konkrete Bezeichnung hilft dem Finanzamt bei der Prüfung und erhöht die Anerkennungschancen.

Das Arbeitsmittel muss überwiegend beruflich genutzt worden sein – das heißt, mehr als 50 % der Nutzung muss beruflich bedingt sein.

Private Mitbenutzung muss anteilig berücksichtigt werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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