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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wollen Sie die Pauschale für Arbeitsmittel ohne Nachweis geltend machen?

Wenn Sie "ja" auswählen, wird automatisch die Pauschale für Arbeitsmittel ohne Nachweis (je nach Bundesland) in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt.

Für Arbeitsmittel wie Büromaterial, Fachliteratur oder kleinere Geräte können viele Finanzämter eine Pauschale anerkennen – auch ohne Belege. Diese Möglichkeit richtet sich jedoch nach dem Bundesland, in dem Sie steuerlich geführt werden:

  • In Baden-Württemberg wird eine Pauschale von 110 Euro akzeptiert.
  • In den meisten anderen Bundesländern werden 103 Euro ohne Nachweise anerkannt.
  • In Sachsen und Brandenburg wird keine Pauschale ohne Belege akzeptiert.

Kein Rechtsanspruch: Die Anerkennung dieser Pauschale liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamts. Die Regelung ist nicht bundeseinheitlich.

Tatsächliche Kosten: Wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen für Arbeitsmittel über der Pauschale liegen und Sie entsprechende Belege haben, sollten Sie diese weiter unten im Formular angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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