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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wohnungseinrichtung (sofern notwendig)

Erfassen Sie notwendige Aufwendungen für die Wohnungseinrichtung. Die Kosten sind grundsätzlich in vollem Umfang steuerlich abziehbar.

Zu den notwendigen Aufwendungen zählen z. B. die Anschaffungskosten für

  • Sitzmöbel plus Tisch
  • Schlafgelegenheit, Bettwäsche, Kleiderschrank
  • Hausrat (Geschirr, Töpfe, sonstige Küchen- / Haushaltsgeräte)
  • Sonstiger Hausrat (Staubsauger, Radio, Fernseher)
  • Badezimmereinrichtung
  • Sonstige Haushaltsartikel (z. B. Reinigungsmittel)

Die Finanzverwaltung hat hierzu eine erfreuliche Vereinfachungsregelung bekannt gegeben:

Sind die Anschaffungskosten für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung - ohne Arbeitsmittel - insgesamt nicht höher sind als 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer), ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass diese Kosten als "notwendig" bzw. als nicht überhöht gelten und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anzuerkennen sind (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Tz. 108).

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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