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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 8. Versorgungsbezüge

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 8:

"In 3. enthaltene Versorgungsbezüge"

Versorgungsbezüge erhalten zum Beispiel Pensionäre (Beamter, Richter, Soldat i.R.) oder Betriebsrentner.

Ob es sich bei Ihrem Gehalt um Versorgungsbezüge handelt oder nicht, muss Ihr Arbeitgeber beurteilen und dies in der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigen. Nur in diesem Fall ist hier eine Eintragung vorzunehmen.

Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt sofern Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.

Sie müssen dann zusätzlich folgende Zeilen auf dieser Seite ausfüllen:

  • 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
  • 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Hinweis: Wenn Sie von einem Arbeitgeber mehrere Versorgungsbezüge erhalten, kann er diese in der Zeile 8 zusätzlich (z.B. 8.1 oder 8.a) bescheinigen. Die beigefügten 'Zahlen' oder 'Buchstaben' sollen dabei verdeutlichen, dass es sich um Angaben des zweiten bescheinigten Versorgungsbezugs handelt.

Wenn mehrere laufende Versorgungsbezüge im gleichen Kalenderjahr beginnen, kann der Arbeitgeber in Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung die zusammengerechneten Bemessungsgrundlagen dieser Versorgungsbezüge in einem Betrag bescheinigen. Das betrifft auch die Versorgungsbezüge laut Zeile 8, die ebenfalls zusammengefasst werden können.

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