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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn

Tragen Sie hier die Angaben aus Zeile 5 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"

Geben Sie die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn an, die dort unter der Anzahl "U" (Unterbrechungen) ausgewiesen sind (zulässige Werte: 1 bis 99).

Ein solcher Zeitraum liegt vor, wenn mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Der Arbeitgeber kennzeichnet diese Zeiträume mit dem Großbuchstaben "U".

Keine Unterbrechung sind steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld. Diese werden daher nicht eingetragen.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob und welche Leistungen Ihnen während eines Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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