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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2024
(Entspricht i.d.R. dem Bruttoeinkommen 2024)

Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2024 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2024: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).

Die 2024 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter (Minijob) können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten sollten.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026