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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: $kap_inv_gesamtertraege

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 Erträge aus Investmentfonds hatten, bei denen keine deutsche Bank automatisch Steuern einbehalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Fonds nicht bei einer deutschen Bank verwahrt wurden, sondern z. B. im Ausland liegen oder über ausländische Broker geführt werden.

Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Erträgen aus ausländischen Fonds
  • Gewinnen aus dem Verkauf von ausländischen Fondsanteilen
  • Thesaurierenden Fonds (Erträge werden einbehalten), wenn keine deutsche Bank Steuern abgeführt hat
  • Depots bei ausländischen Brokern (z. B. eToro, Revolut Trading, Degiro, Interactive Brokers), die keinen deutschen Steuerabzug vornehmen

In diesen Fällen müssen Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP-INV angeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026