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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: $kap_bet_ek_sum

Wählen Sie "ja", wenn Sie Erträge aus speziellen oder unternehmerischen Beteiligungen hatten, auf die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Viele dieser Anlagen funktionieren anders als typische Bank- oder Wertpapiergeschäfte und müssen daher gesondert in der Steuererklärung eingetragen werden.

Typische Fälle sind:

  • Atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen
  • Partiarische Darlehen (Zinsen abhängig vom Gewinn)
  • Genussscheine, ohne Steuerabzug
  • Geschlossene Fonds (z. B. Immobilien-, Schiff-, Energie-Fonds)
  • Erträge aus Grundstücks- oder Erbengemeinschaften, die per Feststellungsbescheid mitgeteilt wurden
  • Gewinne aus Kapital- oder Sparclubs, wenn diese nicht pauschal versteuert wurden

In vielen dieser Fälle erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Die dort ausgewiesenen Werte tragen Sie anschließend in der Anlage KAP-BET ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026