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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten?

Vermietung von anderen unbeweglichen Vermögen
Die Vermietung von anderen unbeweglichen Vermögen bezieht sich auf die Überlassung von Nutzungsrechten an Vermögenswerten, die nicht Grundstücke oder Gebäude sind. Dazu zählt z. B. die Vermietung von Bootsanlegestellen, Parkplätzen oder landwirtschaftlichen Flächen.

Vermietung von Sachinbegriffen
Hierbei handelt es sich um die Vermietung von beweglichen Vermögenswerten, die keine immobilen Güter sind, wie Fahrzeuge, Maschinen oder Inventar. Dazu zählt z. B. die Vermietung von Baumaschinen, Autos oder Büromöbeln.

Vermietung von Rechten
Diese Art der Vermietung bezieht sich auf die Überlassung von Nutzungsrechten an immateriellen Vermögenswerten, wie Patenten, Lizenzen oder Marken. Dazu zählt z. B. die Vermietung von Softwarelizenzen, Musikrechten oder dem Recht zur Nutzung einer bestimmten Marke.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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