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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Abschreibungen

Die Abschreibung, auch als AfA bekannt, verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer eines Gebäudes oder Wirtschaftsguts. Bei erstmaliger Geltendmachung reichen Sie bitte eine Erläuterung mit Rechnungsbetrag, -datum, Leistungsgegenstand und ausführendem Unternehmen ein.

Wenn Sie zuvor selbstgenutztes Eigentum vermieten, müssen Sie die Abschreibung erstmalig berechnen. Erhaltungsrücklagen sind nicht einzubeziehen.

Teilen Sie den Gesamtpreis in Anschaffungskosten für Grund und Boden sowie Gebäude auf. Eine Arbeitshilfe finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen unter "Kaufpreisaufteilung".

Für Gebäude im Beitrittsgebiet vor 1991 gilt § 7 Abs. 4 EStG. Bei vor 1990 angeschafften Gebäuden richtet sich die Abschreibung nach den Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten, max. nach dem Zeitwert zum 1. Juli 1990.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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