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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: ... davon steuerfrei (Freibetrag)

Geben Sie hier den steuerfreien Betrag an, den Sie gemäß § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG abziehen möchten.

Der Freibetrag richtet sich nach der Art der Tätigkeit:

  • 3.000 Euro: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
  • 840 Euro: Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
  • 425 Euro: Betreuerpauschale (§ 3 Nr. 26b EStG)

Der Freibetrag kann nur einmal jährlich pro Person und Pauschale in Anspruch genommen werden – auch wenn mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. Eine Kombination verschiedener Freibeträge ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt (z. B. Übungsleiter und Ehrenamt).

Beispiel: Sie haben als Übungsleiter 3.580 Euro eingenommen. Sie tragen 3.000 Euro als Freibetrag ein, sodass 580 Euro als zu versteuernde Betriebseinnahmen verbleiben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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