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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sterbedatum (falls verstorben)

Geben Sie hier das Sterbedatum an, wenn die steuerpflichtige Person im Jahr 2025 verstorben ist.

Wichtig: Im Todesjahr endet die Steuerpflicht grundsätzlich mit dem Todestag. Deshalb werden nur die bis dahin erzielten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Hinweis für Angehörige und Erben:
Die Erben oder ein Nachlassverwalter müssen die Steuererklärung für die verstorbene Person abgeben, sofern weiterhin eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Das Finanzamt kann in Todesfällen zusätzliche Nachweise anfordern, zum Beispiel:

  • Sterbeurkunde, 
  • Erbschein oder andere Nachweise zur Erbfolge,
  • Unterlagen zu Renten, Kapitalerträgen oder anderem Einkommen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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