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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie auf ausländische Beteiligungserträge Steuern gezahlt, die Sie in Deutschland anrechnen lassen wollen? (Zeilen 32-34 der Anlage KAP-BET)

Wählen Sie "ja", wenn Sie Kapitalerträge aus Beteiligungen erhalten haben, die im Ausland steuerpflichtig waren und bei denen ausländische Quellensteuer einbehalten wurde.

Wichtig: Diese Angaben betreffen nicht Zinsen, Dividenden oder Fonds (Anlage KAP), sondern Kapitalerträge aus Beteiligungen, die in der Anlage KAP-BET erklärt werden – z. B. aus stillen Beteiligungen, geschlossenen Fonds oder Gemeinschaften.

Folgende ausländische Steuerbeträge können angegeben werden:

  • Bereits angerechnete Steuern, z. B. durch eine Beteiligungsgesellschaft
  • Noch nicht angerechnete Steuern, z. B. direkt im Ausland gezahlt
  • Fiktive Quellensteuern, die laut Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar sind

Hinweis: Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und entsprechende Nachweise vorliegen. Die Angaben finden Sie meist im Feststellungsbescheid oder der Erträgnisaufstellung.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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