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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 16 Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Tragen Sie hier Ihre Kapitalerträge aus Beteiligungen ein, bei denen keine Steuer (z. B. Kapitalertragsteuer) einbehalten wurde.

Diese Erträge wurden Ihnen zwar gutgeschrieben oder zugeteilt, sind aber noch nicht versteuert. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen Ihrer Steuererklärung.

Voraussetzungen:
  • Die Erträge wurden im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung vom Finanzamt festgestellt.
  • Es wurde keine Kapitalertragsteuer einbehalten, z. B. weil:
    • kein Steuerabzug vorgeschrieben war,
    • die Ausschüttung aus dem Ausland stammt oder
    • die Gesellschaft keinen Steuerabzug vorgenommen hat.
Typische Beispiele:
  • Ausschüttung aus einem geschlossenen Fonds, bei dem kein Steuerabzug erfolgt ist.
  • Erträge aus einer Beteiligung an einem ausländischen Fonds oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft.
  • Kapitalerträge aus einer Personengesellschaft oder Erbengemeinschaft, bei denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde, aber ein Feststellungsbescheid vorliegt.

Hinweis: Tragen Sie nur den Anteil ein, der Ihnen laut Feststellungsbescheid zusteht. Diese Erträge sind steuerpflichtig, auch wenn sie noch nicht versteuert wurden. Die Steuer wird ggf. erst im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung erhoben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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