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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 26 Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Geben Sie hier Zinsen an, die Sie vom Finanzamt auf Steuererstattungen erhalten haben.

Diese sogenannten Erstattungszinsen (§ 233a Abgabenordnung, AO) entstehen, wenn das Finanzamt Steuererstattungen verspätet auszahlt. Sie gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG).

Was gehört hierher?

  • Alle Zinsen, die Ihnen das Finanzamt auf verspätete Steuererstattungen gutgeschrieben hat.
  • Diese Zinsen sind in voller Höhe anzugeben, da das Finanzamt keine Kapitalertragsteuer oder andere Abzüge vornimmt.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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