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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 14 Verluste aus Termingeschäften

Tragen Sie hier Verluste aus Termingeschäften ein, die in Ihrer Steuerbescheinigung weiterhin gesondert ausgewiesen werden.

Die frühere Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Begrenzung auf 20.000 Euro und Verrechnung nur mit Gewinnen aus Termingeschäften oder Stillhalterprämien) wurde ab dem Steuerjahr 2025 aufgehoben.

Da einige Banken ihre IT-Systeme noch nicht vollständig angepasst haben, können entsprechende Verluste weiterhin mit Verweis auf diese Zeile ausgewiesen sein.

So gehen Sie vor:

  • Übernehmen Sie den Betrag genau wie in der Steuerbescheinigung ausgewiesen in diese Zeile 14.
  • Das Finanzamt verrechnet die erklärten Verluste automatisch mit allen positiven Kapitalerträgen.

Liegt Ihnen keine (Steuer-)Bescheinigung Ihres Kreditinstituts vor, entnehmen Sie die Verluste bitte den Abrechnungsunterlagen Ihrer Depotbank. Auf Anforderung des Finanzamts sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Hinweis: In bestimmten Fällen (z. B. bei Ausbuchung wertloser Positionen) nimmt das Kreditinstitut keine vollständige Verlustverrechnung vor. Solche Verluste sind daher im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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