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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 25 Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen

Ab dem Steuerjahr 2025 werden Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen (z. B. Forderungsausfälle, wertlose Ausbuchungen) nicht mehr gesondert erfasst. Auch hier wurde die bisherige Verlustverrechnungsbeschränkung aufgehoben.

Aufgrund noch nicht vollständig angepasster IT-Systeme einzelner Banken können solche Verluste in Steuerbescheinigungen weiterhin gesondert ausgewiesen sein. Diese Beträge werden jedoch nicht mehr in einem eigenen Feld eingetragen.

Die Beträge sind stattdessen zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen zu erklären:

  • bei inländischen Kapitalerträgen in Zeile 18 oder
  • bei ausländischen Kapitalerträgen in Zeile 19.

Nur wenn die Verluste noch nicht verrechnet wurden, sind diese zusätzlich in Zeile 22 ("... darin enthaltene Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung") einzutragen.

Besonderheit: Handelt es sich um Verluste aus der wertlosen Ausbuchung von Aktien, sind diese nicht in Zeile 22 ("... darin enthaltene Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung"), sondern zusätzlich in Zeile 23 ("... darin enthaltene Verluste aus Aktienveräußerungen") anzugeben.

Auf Verlangen des Finanzamts sind die Verluste durch eine Steuerbescheinigung oder Abrechnungsunterlagen nachzuweisen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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