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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland

Bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) ist der Arbeitslohn nach Kalendertagen aufzuteilen. Dabei sind die Kalendertage im Ausland grundsätzlich zu den Jahreskalendertagen ins Verhältnis zu setzen.

Bestand im Laufe des Veranlagungszeitraums nicht ununterbrochen ein Beschäftigungsverhältnis, sind nicht die Jahreskalendertage, sondern die Kalendertage der Beschäftigung maßgebend.

Sollten Sie hier keinen Wert eintragen, setzt das Programm automatisch den Wert "365" ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026