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Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung weitere tatsächliche Kosten entstanden?

Wenn Ihnen tatsächlich weitere Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen entstanden sind, wählen Sie "ja", um diese Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.

Sie können Ausgaben für Ihre eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners von der Steuer absetzen.

Bitte beachten Sie, dass nur nachweisbare und tatsächlich entstandene Kosten berücksichtigt werden können.

Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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