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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier die Einkünfte ein, die laut Leistungsmitteilung in Nr. 9c oder Nr. 9d ausgewiesen sind:

  • Nr. 9c: Kapitalleistungen aus privaten Lebensversicherungen, die keiner Förderung nach § 10a EStG unterliegen, z. B. bei schädlicher Verwendung (§ 22 Nr. 5 Satz 3 EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Nr. 9d: Weitere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, falls diese z. B. bei vorzeitigem Vertragsbruch oder schädlicher Verwendung anfallen (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).

Diese Beträge sind im Jahr des Zuflusses vollständig steuerpflichtig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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