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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

In dieses Feld tragen Sie Ausgaben ein, die im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt Ihrer Unterhaltsleistungen stehen.

Ohne Eintrag wird automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt.

Mögliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen:

  • Steuerberatungskosten, z. B. für Beratung zur Zustimmung in der Anlage U
  • Fahrtkosten zum Finanzamt, Steuerberater oder Gericht
  • Porto- und Telefonkosten im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung
  • Gerichts- und Anwaltskosten mit steuerlichem Bezug, z. B. zur Klärung der Zustimmung zur Anlage U
  • Kosten für Unterlagen und Kopien, z. B. Kopien der Anlage U, Ausdrucke von Nachweisen
  • Fachliteratur zur steuerlichen Behandlung von Unterhalt
  • Zinsen für Kredite, z. B. zur Durchsetzung oder Absicherung der Unterhaltsleistung einen Kredit

Wichtig: Nur nachweisbare Kosten mit klarem steuerlichem Bezug sind absetzbar. Allgemeine Scheidungs- oder Trennungskosten zählen nicht dazu.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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