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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Einlagen

Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen sind Bareinzahlungen, Rechte und sonstige Wirtschaftsgüter, die Sie dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres aus Ihrem Privatvermögen zugeführt haben. Tragen Sie hier die Werte der Einlagen mit dem Nettowert ein. Die ggf. darin enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer ("Betriebsausgaben") abziehbar.

Besteht die Einlage aus einem abnutzbaren Wirtschaftsgut, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die bisherigen - ggf. fiktiven - Abschreibungen zu kürzen.

Hinweis: Eine Einlage ist nicht möglich für Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 90 % privat genutzt werden (z. B. Pkw), für bloße Nutzungsvorteile (z. B. Überlassung eines Gebäudes) sowie für die eigene Arbeitsleistung.

Sofern Einlagen nicht in Geld bestehen, sind die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Ausnahmsweise dürfen Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten - ggf. abzüglich der Abschreibung - bewertet werden, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten drei Jahre vor Zuführung zum Betriebsvermögen angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das zugeführte Wirtschaftsgut ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist und der Steuerpflichtige an der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt ist.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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