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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Restbuchwert der im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen Anlagegüter

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden während der Nutzungsdauer abgeschrieben. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils ein Restbuchwert. Wirtschaftsgüter, die bereits voll abgeschrieben sind, im Betrieb aber weiter genutzt werden, sind im Anlagenverzeichnis mit einem Erinnerungswert von 1 Euro zu vermerken.

Falls Sie betriebliche Wirtschaftsgüter verkaufen oder ins Privatvermögen übernehmen, geben Sie hier den Restbuchwert an. Dieser Wert ist als Betriebsausgaben absetzbar. Andererseits müssen Sie den Verkaufserlös bzw. bei Privatentnahme den Entnahmewert (Teilwert) als Betriebseinnahmen versteuern und auf der Seite "Betriebseinnahmen" in der Zeile "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" eintragen.

Hinweis: Der Restbuchwert ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem Einlagewert, vermindert um die bis zum Ausscheiden abgesetzten Abschreibungen und Sonderabschreibungen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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