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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wie wurden Ihre Kapitalerträge für die Beteiligung festgestellt?

Hier wählen Sie aus, woher Ihre Kapitalerträge stammen und wie sie vom Finanzamt behandelt wurden.

Feststellungsbescheid vom Finanzamt

Wählen Sie diese Option, wenn:

  • Sie an einer Personengesellschaft beteiligt sind (z. B. GbR, KG oder OHG)
  • Sie vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid erhalten haben, in dem Ihr Anteil an den Kapitalerträgen aufgeführt ist (z. B. bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds)

In diesem Fall hat das Finanzamt die Erträge für alle Beteiligten gemeinsam festgestellt. Tragen Sie nur Ihren persönlichen Anteil ein, wie er im Bescheid steht.

Gemeinschaft ohne Feststellungsbescheid

Wählen Sie diese Option, wenn:

  • Sie mit anderen Personen gemeinsam Kapitalanlagen besitzen, aber keine Gesellschaft gegründet haben (z. B. eine Erbengemeinschaft, ein Sparclub oder ein gemeinsames Konto)
  • Es keinen offiziellen Bescheid vom Finanzamt gibt und die Erträge formlos untereinander aufgeteilt werden

In diesem Fall tragen Sie einfach Ihren eigenen Anteil der gemeinsamen Kapitalerträge ein.

Hinweis zur Steuerbescheinigung

Seit 2017 müssen Sie die Steuerbescheinigung bei inländischen Kapitalerträgen nicht mehr mitschicken, aber aufbewahren (Belegvorhaltepflicht). Ausnahme: Wenn Sie Verluste angeben oder Steuern anrechnen lassen möchten, muss die Bescheinigung mit der Steuererklärung eingereicht werden.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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