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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe:

Sie haben steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erzielt.

Obwohl diese Einkünfte steuerfrei sind, unterliegen sie in der Regel dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Anlage AUS angegeben werden. Das bedeutet, dass Ihr Finanzamt diese Einkünfte berücksichtigt, wenn es den Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen berechnet. Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten die Einkünfte, ihre Quelle und die Einkunftsart an.

Bei den Einkünften handelt es sich nicht um ausländische Lohneinkünfte oder Kapitaleinkünfte.

Wir bitten um Verständnis, dass unser Kundenservice keine Fragen zu einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantworten kann. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Hier können Sie sich über die von Deutschland abgeschlossenen DBA informieren: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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