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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Waren Sie Arbeitnehmer, Beamter, Betriebsrentner oder Pensionär?
(Anlage N, N-AUS)

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten – auch wenn diese ganz oder teilweise steuerfrei waren.

Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
  • Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).

Außerdem sind hier Angaben erforderlich, wenn Sie:

  • Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (DBA-, ATE- oder ZÜ-Fälle) erhalten haben (zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich),
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben,
  • nur die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen möchten oder
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben (z.B. aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Bezüge aus öffentlichen Kassen).
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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