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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurden vom Arbeitgeber für die Verpflegung im Inland Mahlzeiten gestellt?

Wenn Sie während Ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Hotel mit Frühstück) erhalten haben, müssen die Verpflegungspauschalen gekürzt werden.

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen im Inland Frühstück, Mittag- oder Abendessen bereitgestellt wurden.

Die gesetzlich festgelegten Kürzungsbeträge (2025) lauten:

  • Frühstück: 5,60 Euro
  • Mittagessen: 11,20 Euro
  • Abendessen: 11,20 Euro

Die Summe der Kürzungen tragen Sie anschließend im Feld „Kürzungsbetrag wegen gestellter Mahlzeiten“ ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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