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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden?

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 Schulgeld für eine Privatschule gezahlt haben.

Schulgeldabzug: Sie können 30 % des gezahlten Schulgeldes, bis zu maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abziehen.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
  • Das Kind muss eine Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat besuchen.
  • Die Schule muss privat finanziert oder in freier Trägerschaft sein und zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen.

Erstattung:

  • Der Abzug umfasst Schulgeld sowie Investitions- und Ergänzungsbeiträge, nicht jedoch Hochschul- oder Fachhochschulgebühren.
  • Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht abziehbar.

Beispiel: Wenn Sie 4.000 Euro Schulgeld gezahlt haben, können Sie 1.200 Euro (30 %) als Sonderausgaben abziehen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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