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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wollen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für <%0500107%> erfassen?

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2025 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung getragen haben.

Beiträge zur Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) können als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, wenn Sie diese gezahlt haben.

Voraussetzungen:

  • Kein Doppelanspruch: Wenn Sie Beiträge abziehen, kann das Kind diese nicht auch abziehen. Sollte das Kind eine eigene Steuererklärung abgeben, muss es die Beiträge dort als "0" angeben.
  • Identifikationsnummer: Geben Sie die (inländische) Identifikationsnummer des Kindes an, um den Abzug der Basisversicherungsbeiträge zu ermöglichen.
  • Ausländische Versicherungen: Beiträge an ausländische Kranken- oder Pflegeversicherungen müssen ebenfalls angegeben und nachgewiesen werden.

Beispiel: Wenn Sie 1.500 Euro für das Kind zu Basiskrankenversicherung und weitere 500 Euro für zusätzliche Absicherung gezahlt haben, können Sie diese Beträge entsprechend abziehen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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