Feldhilfen
AfA wie im Vorjahr
Wenn Sie die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände bereits im Vorjahr teilweise abgeschrieben haben, setzen Sie hier ein Häkchen.
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Geben Sie hier an, welche mitvermieteten Einrichtungsgegenstände bzw. welches mitvermietete Zubehör Sie zu dem Objekt angeschafft haben.
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Geben Sie hier die Höhe der Abschreibung an.
Üblicherweise wird von folgenden Nutzungsdauern bzw. Abschreibungssätzen ausgegangen:
- Einbauküche (Nutzungsdauer: 10 Jahre, Abschreibungssatz: 10%)
- Kühlschrank (10 Jahre, 10%)
- Herd (10 Jahre, 10%)
- Spüle (10 Jahre, 10%)
- Geschirrspüler (7 Jahre, 14,3%)
- Waschmaschine (10 Jahre, 10%)
- Wäschetrockner (8 Jahre, 12,5%)
- Dunstabzugshaube (8 Jahre, 12,5%)
- Gardinen und Vorhänge (5 Jahre, 20%)
- Teppiche, einfach (3 Jahre, 33,3%)
- Orientteppiche (15 Jahre, 6,6%)
- Möbel (10 Jahre, 10%)
- Regale (10 Jahre, 10%)
- Schränke (10 Jahre, 10%)
- Betten (10 Jahre, 10%)
- Sofa (10 Jahre, 10%)
- Tisch (10 Jahre, 10%)
- Stühle (10 Jahre, 10%)
- Rasenmäher (9 Jahre, 11,1%)
- Sonstiges Inventar (z.B. Geschirr, Kochtöpfe)
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Summe der geltend gemachten Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter.