Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Programmumfang nach § 87c AO

Diese Anwendnung kann nur von in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen für die Einkommensteuererklärung genutzt werden.

Beschränkt steuerpflichtige Personen (§ 1 Abs. 4 EStG) können mit dieser Anwendung keine Steuererklärung erstellen.

Nicht unterstützte Anlagen:
  • Anlage N-GRE – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in Frankreich, Schweiz, Österreich)
  • Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Holznutzungen (zu Anlage L)
  • Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte: Diese Anlage ist ab dem Steuerjahr 2023 verfügbar, jedoch nicht für pauschal besteuerte Einkünfte, Sondervergütungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Familienstiftungen sowie nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte.

Eine detaillierte Beschreibung des Funktionsumfangs für das jeweilige Steuerjahr finden Sie in unseren FAQs von Lohnsteuer kompakt

Rechner
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026