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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich auch Übungsleiterpauschalen für mehrere Tätigkeiten angeben?

Ja. Wenn Sie beispielsweise als Trainer in zwei verschiedenen Vereinen tätig sind, können Sie die Aufwandsentschädigungen aus beiden Vereinen steuerfrei erhalten, sofern der Freibetrag von 3.000 Euro nicht überschritten wird. Geben Sie einfach die Summe aus den beiden Aufwandsentschädigungen in Ihre Steuererklärung ein. Was den Höchstbetrag übersteigt, muss versteuert werden.

Tipp

Üben Sie verschiedene Tätigkeiten aus, die eine auf selbständiger Basis und die andere nicht selbständig, dann müssen Sie diesen Betrag einer Einkommensart in Ihrer Steuererklärung zuordnen: der selbständigen bzw. der nicht selbständigen. Auch bei dieser Konstellation erhalten Sie die Übungsleiterpauschale insgesamt nur einmal.

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Finanztip

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Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026