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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was ist der Kinderfreibetrag?

Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen Eltern finanziell entlasten und das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen.

Der Anspruch besteht grundsätzlich ab der Geburt des Kindes. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden.

Der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag steht nicht dem Kind selbst, sondern den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten zu.

Kindergeld

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und direkt auf das Konto der Eltern überwiesen.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt. Stattdessen mindert er im Rahmen der Einkommensteuererklärung das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist. Diese automatische Berechnung wird Günstigerprüfung genannt.

Kinderfreibeträge im Jahr 2025:

  • 6.672 Euro Kinderfreibetrag bei Zusammenveranlagung
  • 3.336 Euro je Elternteil bei Einzelveranlagung
  • 2.928 Euro Betreuungsfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
Wie lange besteht der Anspruch?

Kindergeld und Kinderfreibetrag können grundsätzlich berücksichtigt werden:

  • bis zum 18. Geburtstag des Kindes,
  • bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind z. B. in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst befindet,
  • ohne Altersgrenze, wenn das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Rechner
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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