Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was bedeutet die Drei-Monats-Frist?

Was bedeutet die Drei-Monats-Frist?

Wenn Sie wegen Ihres Jobs vorübergehend an einem anderen Ort wohnen (doppelte Haushaltsführung), entstehen Ihnen dort zusätzliche Verpflegungskosten – z. B. weil Sie sich mittags oder abends selbst versorgen müssen.

Für diese Mehrkosten können Sie pauschal einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen – allerdings nur für die ersten drei Monate ab Bezug der Zweitwohnung.

Das ist die sogenannte Drei-Monats-Frist.

Beispiel:

Sie beziehen am 1. März 2025 eine Zweitwohnung in Berlin wegen einer neuen Stelle.
Dann können Sie vom 1. März bis 31. Mai 2025 Verpflegungspauschalen geltend machen:

  • 28 Euro pro Tag für jeden vollen Abwesenheitstag
  • 14 Euro bei An- oder Abreise

Ab dem 1. Juni 2025 endet der Anspruch auf diese Pauschalen – es sei denn, die Frist beginnt aus bestimmten Gründen erneut.

Wann beginnt die Frist erneut?

Die Drei-Monats-Frist beginnt neu, wenn:

  • Sie Ihre Zweitwohnung wechseln (z. B. durch Umzug am Arbeitsort), oder
  • Sie Ihre auswärtige Tätigkeit mindestens 4 Wochen unterbrechen – z. B. durch:
    • Urlaub
    • Krankheit
    • Elternzeit
    • betriebsbedingte Pausen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG, BFH-Urteil: vom 28.02.2013, VI R 90/10

Wichtig:
  • Die Frist gilt pro Einsatzort bzw. Zweitwohnung.
  • Bei mehreren Unterbrechungen kann sie mehrfach neu beginnen.
  • Die Pauschalen gelten maximal drei Monate am Stück, selbst bei längerer Tätigkeit.
Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026