Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen

In bestimmten Fällen können Sie eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Wenn Sie diese Pauschale nutzen, dürfen Sie keine weiteren Betriebsausgaben ansetzen. Ergänzende Angaben zu Rücklagen oder stillen Reserven sind dann ebenfalls nicht erforderlich.

Anstelle der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen:

  • bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit:
    30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 3.600 Euro jährlich
  • bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit – einschließlich Vortrags-, Lehr- oder Prüfungstätigkeit:
    25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 900 Euro jährlich
  • als Tagesmutter:
    Betriebsausgabenpauschale von 400 Euro pro Monat und betreutem Kind (BMF-Schreiben vom 06.04.2023)
  • bei nebenberuflicher steuerbegünstigter Tätigkeit als Ausbilder, Übungsleiter, Dirigent, Chorleiter, Betreuer, Kirchenmusiker, Künstler, Prüfer, Jugendleiter, Ferienbetreuer usw.:
    3.000 Euro jährlich (sog. Übungsleiterfreibetrag, § 3 Nr. 26 EStG). Die Tätigkeit muss im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgen.
  • bei nebenberuflicher ehrenamtlicher Tätigkeit als Funktionär, Vorstand, Feuerwehrgerätewart, Zeugwart usw.:
    840 Euro jährlich (sog. Ehrenamtsfreibetrag, § 3 Nr. 26a EStG)
  • bei steuerbegünstigter Tätigkeit als rechtlicher Betreuer, Vormund oder Pfleger:
    3.000 Euro jährlich (sog. Betreuerfreibetrag, § 3 Nr. 26b EStG)

Lohnsteuer kompakt: Liegen Ihre Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit unter 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) bzw. 840 Euro (Ehrenamtspauschale), können Sie in der Regel auf einen Eintrag verzichten. Nur bei höheren Einnahmen tragen Sie die Einnahmen als Betriebseinnahmen und den entsprechenden Freibetrag als Betriebsausgabenpauschale ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026