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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Meine Steuererklärung

Die Seite "Meine Steuererklärung" ist die zentrale Übersichtsseite in Ihrem Steuerfall. Hier sehen Sie, ob Sie Ihren Steuerfall bereits abgegeben haben, hier können Sie die komprimierte Steuererklärung nach dem Versand per ELSTER herunterladen und hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid aufrufen, sobald dieser von Ihrem Finanzamt zur Verfügung gestellt wird.



Wie ist die Seite "Meine Steuererklärung" aufgebaut?

Auf der Seite „Meine Steuererklärung“ erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Schritte – von der Dateneingabe bis zur Prüfung Ihres Steuerbescheids.

1 Daten eingeben

Im Bereich „Daten eingeben“ erfassen Sie Ihre Angaben für die Steuererklärung mithilfe des Steuer-Interviews. Die Fragen sind thematisch gegliedert und führen Sie Schritt für Schritt durch die für Ihren Steuerfall relevanten Bereiche.

Nehmen Sie am elektronischen Datenabruf teil, können Sie die für Sie beim Finanzamt bereitgestellten Steuerdaten direkt übernehmen.

2 Tipps zum Steuern sparen

Hier finden Sie individuelle Steuertipps, die auf Ihre Angaben abgestimmt sind. Die Hinweise helfen Ihnen dabei, mögliche Steuervorteile zu erkennen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

3 Daten prüfen

Vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen lassen. Dabei werden mögliche Fehler, fehlende Angaben oder widersprüchliche Einträge erkannt und angezeigt.

4 Steuererklärung abgeben

Über diesen Bereich gelangen Sie zur Seite „Abgabe“, auf der Sie Ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln können.

Hinweis: Für die elektronische Übermittlung muss Ihre Steuererklärung zunächst bezahlt und freigeschaltet werden.

Nach der erfolgreichen Übermittlung finden Sie hier die Empfangsbestätigung des Finanzamts mit Telenummer und Transferticket. Zusätzlich stehen Ihnen alle wichtigen Unterlagen rund um Ihre Steuererklärung zum Download zur Verfügung.

Belege an das Finanzamt senden

In allen Bundesländern können Sie erforderliche Anlagen und Nachweise digital an die Finanzverwaltung übermitteln.

Bitte beachten Sie: Belege sollten grundsätzlich nicht unaufgefordert eingereicht werden. Die Finanzverwaltung empfiehlt, Nachweise erst auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt „Belege nachreichen“.

Abgabe der Steuererklärung neu starten

Haben Sie nach der Übermittlung einen Fehler festgestellt, können Sie den Abgabevorgang zurücksetzen und die Steuererklärung erneut übermitteln. Führen Sie anschließend die einzelnen Schritte der Abgabe erneut durch.

5 Steuerbescheid prüfen

Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids können Sie die Festsetzungen des Finanzamts mit Ihrer Steuerberechnung vergleichen und mögliche Abweichungen schnell erkennen.

Sobald elektronische Bescheiddaten verfügbar sind, werden diese automatisch von Lohnsteuer kompakt abgerufen. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.

Werden Unterschiede festgestellt, unterstützt Sie Lohnsteuer kompakt bei der Prüfung der Abweichungen und stellt Ihnen hilfreiche Erläuterungen sowie Vorlagen für einen möglichen Einspruch zur Verfügung.


Informationen zu Ihrem Finanzamt

Hier finden Sie die Anschrift sowie die aktuellen Kontaktdaten Ihres zuständigen Finanzamts. Das Finanzamt wird anhand der von Ihnen ausgewählten Angaben automatisch zugeordnet.

Die Anschrift kann bei der Erstellung von Musterbriefen automatisch in das Adressfeld übernommen werden.

Zusätzlich erhalten Sie Informationen zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt. Die Angaben basieren auf den Erfahrungen und Rückmeldungen von Nutzern, die ihre Steuererklärung bereits über Lohnsteuer kompakt eingereicht haben.

Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Steuererklärung stehen Ihnen die Kontaktdaten des Finanzamts direkt zur Verfügung. Außerdem können Sie Ihr Finanzamt bewerten und Ihre Erfahrungen mit anderen Nutzern teilen.

Musterbriefe

In diesem Bereich finden Sie Musterbriefe und Anträge zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die Vorlagen enthalten vorbereitete Standardtexte sowie Platzhalter für Ihre persönlichen Angaben. So können Sie schnell und einfach individuelle Schreiben erstellen.

Online-Steuerrechner

Steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Neue Freibeträge, Pauschalen oder Fördermöglichkeiten machen es oft schwierig, den Überblick zu behalten.

Mit den kostenlosen Online-Steuerrechnern von Lohnsteuer kompakt können Sie verschiedene steuerliche Fragestellungen schnell und unkompliziert berechnen.

Wie ist die Seite "Meine Steuererklärung" aufgebaut?



Wozu dient der Datenabruf?

Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Lohnsteuer kompakt. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)

Wenn Sie den Service einmalig eingerichtet haben, wissen Sie sofort, welche Daten das Finanzamt über Sie vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2026 können die Daten für 2025, 2024, 2023 und 2022 abgerufen werden

Die bereitgestellten Daten können Sie dann mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei Lohnsteuer kompakt übernehmen. Die Daten müssen Sie so nicht selbst eintragen. Ihre Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Sie müssen die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen. 

So haben Sie mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

 

Wozu dient der Datenabruf?



Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?

Für das aktuelle Steuerjahr stehen Ihnen folgende Abgabearten zur Verfügung:

1. Online-Abgabe mit Elster-Zertifikat

Sie übermitteln Ihre Steuererklärung vollständig online mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat.

  • Kein Ausdruck, keine Unterschrift, kein Postversand erforderlich
  • Voraussetzung: Gültiges Elster-Zertifikat
  • Tipp: Besonders geeignet für Nutzer, die regelmäßig ihre Steuererklärung elektronisch einreichen
2. Online-Abgabe mit Identifikation

Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine vollständig elektronische Abgabe möglich – nach einmaliger digitaler Identifikation.

  • Kein Postversand erforderlich
  • Erforderlich: Einmalige Identifikation (z. B. per Ausweis oder Kontoabgleich)
  • Hinweis: Ideal für Nutzer ohne eigenes Elster-Zertifikat

Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?



Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellen – z. B. mit Lohnsteuer kompakt –, gilt folgende gesetzliche Frist:

Abgabefrist: 31. Juli 2026

Bis zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein.

Die Frist ist gesetzlich geregelt in § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO). Versäumen Sie die Frist, kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.

Versäumen Sie die Frist, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden.

Fristverlängerung beantragen – aber rechtzeitig!
  • Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind.
  • Der Antrag muss vor dem 31. Juli 2026 gestellt werden.
  • In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2026 gewährt.

Grundlage: § 109 AO (Fristverlängerung durch das Finanzamt im Einzelfall)

Freiwillige Abgabe: Mehr Zeit für Ihre Erklärung

Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.

Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Freiwillige Abgabe möglich bis zum 31. Dezember 2029

Gesetzliche Grundlage: § 169 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AO.

Tipp: Im Zweifel ans Finanzamt wenden

Sie sind sich unsicher, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind? Dann fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach. Dort erhalten Sie eine verlässliche Auskunft.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?



Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).

Wann besteht eine Abgabepflicht?

Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:

  • Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten haben (Progressionsvorbehalt),
  • Sie gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
  • Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
  • Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
  • Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurden.

Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.

Wann besteht keine Abgabepflicht?

Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:

  • Sie 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren,
  • Sie in Steuerklasse I eingestuft waren,
  • Sie keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hatten,
  • keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen

Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.

Im Zweifel: Finanzamt fragen

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie abgeben müssen, hilft Ihr zuständiges Finanzamt weiter.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?



Wie funktioniert die Suche von Lohnsteuer kompakt?

Wenn Sie Hilfe zu einem bestimmten Thema benötigen, nutzen Sie einfach die Suchfunktion von Lohnsteuer kompakt. Geben Sie dazu Ihren Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf „Suchen“.

Suchergebnisse und Funktionen:

  • Sie erhalten eine Übersicht aller Texte, die den Suchbegriff enthalten.
  • Die Suche berücksichtigt:
    • Ihre eingegebenen Daten,
    • sichtbare und noch nicht sichtbare Eingabefelder,
    • Hilfetexte und Ratgebertexte.
  • Wählen Sie einfach den passenden Text aus der Ergebnisliste aus.

Tipps für bessere Suchergebnisse:

  • Kombinieren Sie mehrere Suchbegriffe, um genauere Treffer zu erhalten. Es werden nur Texte angezeigt, die alle Begriffe enthalten.
  • Wenn keine Ergebnisse angezeigt werden:
    • Überprüfen Sie die Schreibweise Ihrer Suchbegriffe.
    • Verwenden Sie weniger oder allgemeinere Suchwörter.
  • Die Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. Ob Sie „Sonderausgaben“ oder „sonderausgaben“ eingeben – die Ergebnisse bleiben gleich.

Wie funktioniert die Suche von Lohnsteuer kompakt?


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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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