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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


3. Welche Leistung erbringen wir?

Wir stellen Ihnen ein einfach zu bedienendes Online-Formular für die Einkommensteuererklärung zur Verfügung, über welches Sie Ihre Daten erfassen, aufbereiten und (entgeltlich) elektronisch oder mittels ausgedruckter Steuerformulare an das Finanzamt übermitteln können. Bei der Nutzung der Webseite erfolgt keine Installation von Software auf Ihrem Rechner. Bei Nutzung der Mobilanwendung wird diese auf Ihrem Mobilgerät installiert.

Das Online-Formular eignet sich nur für Privatpersonen, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Hinweise zum Programmumfang nach § 87c der Abgabenordnung finden Sie hier.

Bei Informationstexten, Beispielen und Hinweisen in dem Online-Formular handelt es sich um allgemeine Erläuterungen. Diese beziehen sich auf einen normalen Steuerfall und sollen nur auf evtl. bestehende Möglichkeiten für die Gestaltung des Steuerfalls aufmerksam machen. Eine Rechtsberatung durch uns erfolgt nicht.

Rechner
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

Bewertungen des Textes: 3. Welche Leistung erbringen wir?

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026