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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie erhöhen Lohn- und Einkommensersatzleistungen meinen Steuersatz?

Wie erhöhen Lohn- und Einkommensersatzleistungen meinen Steuersatz?

Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, sind zwar steuerfrei, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, diese Einkünfte werden bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, mit dem Ihr restliches Einkommen versteuert wird. Dies kann dazu führen, dass Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine geringere Steuererstattung erhalten.

Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

Die steuerfreien Lohnersatzleistungen werden Ihrem Einkommen zugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird anschließend auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.

  • Folge: Auch Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, kann durch den höheren Steuersatz indirekt steuerlich belastet werden.

Beispielrechnung

Eine alleinerziehende Mutter verdient 26.000 Euro brutto im Jahr und erhält zusätzlich 6.000 Euro Elterngeld.

  • Gesamteinkommen: 32.000 Euro
  • Einkommensteuer (auf Basis des Gesamteinkommens): 6.198 Euro (Steuersatz: 19,4 %)
  • Tatsächlich besteuert: Nur das Einkommen ohne Elterngeld (26.000 Euro)
  • Einkommensteuer: 5.044 Euro

Ohne Progressionsvorbehalt: Steuer für 26.000 Euro beträgt nur 4.333 Euro. Zusätzliche Steuer: 711 Euro durch Progressionsvorbehalt. Auch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer steigen entsprechend.

Grundfreibetrag und Progressionsvorbehalt

  • Über dem Grundfreibetrag: Übersteigt Ihr Einkommen inklusive Lohnersatzleistungen den Grundfreibetrag, wird der erhöhte Steuersatz angewandt.
  • Unter dem Grundfreibetrag: Liegt Ihr Einkommen auch mit den Lohnersatzleistungen unter dem Grundfreibetrag, bleibt es steuerfrei, und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt.

Ausnahme: Nur Lohnersatzleistungen

Beziehen Sie im gesamten Jahr ausschließlich Lohnersatzleistungen, bleibt Ihr Einkommen steuerfrei, da der Progressionsvorbehalt in diesem Fall nicht greift.

Rückzahlung von Lohnersatzleistungen

Wenn Sie zu viel Lohnersatzleistung, wie Arbeitslosengeld, erhalten haben und diese zurückzahlen müssen, kann dies Ihren Steuersatz senken. Geben Sie in diesem Fall eine Steuererklärung ab, um von der negativen Progression zu profitieren.

  • Hinweis: Haben Sie im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, hat die Rückzahlung keine steuerlichen Auswirkungen.

Tipp: Verwenden Sie ein Steuerprogramm wie Lohnsteuer kompakt, um die Auswirkungen von Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt auf Ihre Steuerlast genau zu berechnen. Ein Steuerberater kann Ihnen ebenfalls helfen, Steuernachzahlungen zu vermeiden oder Rückerstattungen zu optimieren.

Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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