Wozu dient die VaSt?
Sie haben mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) die Möglichkeit, alle Daten, die dem Finanzamt von Ihrem Arbeitgeber, Versicherungen u. a. Institutionen bereitgestellt werden, elektronisch abzurufen und so online einzusehen. Die Teilnahme am elektronischen Datenabruf verpflichtet nicht zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Wenn Sie den Service nutzen wollen, können Sie Ihre Daten aber auch mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei Lohnsteuer kompakt übernehmen. Die Daten müssen Sie so nicht selbst eintragen, sondern nur noch auf Richtigkeit prüfen und ggf. ergänzen.
Dabei werden die Daten direkt in die zutreffenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden.

Rechner
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