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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie erleichtert der Datenabruf das Ausfüllen und Abgabe der Steuererklärung?

  1. Die elektronisch bereitgestellten Daten können von Ihnen automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen werden.
  2. Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf der Website Lohnsteuer kompakt öffnen, können Sie die Daten auf der Seite "Meine Steuererklärung" direkt abrufen und in Ihre Steuererklärung importieren.
  3. Sobald die Finanzverwaltung neue Daten oder eine aktualisierte Version bestehender Daten zur Verfügung stellt, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2026 können die Daten für 2025, 2024, 2023 und 2022 abgerufen werden

 

Wenn Sie den Datenabruf in Lohnsteuer kompakt freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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