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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).

Wann besteht eine Abgabepflicht?

Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:

  • Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten haben (Progressionsvorbehalt),
  • Sie gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
  • Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
  • Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
  • Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurden.

Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.

Wann besteht keine Abgabepflicht?

Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:

  • Sie 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren,
  • Sie in Steuerklasse I eingestuft waren,
  • Sie keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hatten,
  • keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen

Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.

Im Zweifel: Finanzamt fragen

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie abgeben müssen, hilft Ihr zuständiges Finanzamt weiter.

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FOCUS Money 02/2023

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ComputerBild 03/2022

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