Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Wann besteht eine Abgabepflicht?
Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten haben (Progressionsvorbehalt),
- Sie gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
- Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
- Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
- Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurden.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Wann besteht keine Abgabepflicht?
Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:
- Sie 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren,
- Sie in Steuerklasse I eingestuft waren,
- Sie keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hatten,
- keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie abgeben müssen, hilft Ihr zuständiges Finanzamt weiter.
Bewertungen des Textes: Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
4.55
von 5
Anzahl an Bewertungen: 11