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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

Mit der Pauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, die Ihnen durch die betriebliche oder berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung entstehen. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale aber nicht umfasst; sie können also zusätzlich abgezogen werden.

Sie können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale beruflich genutzte Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Arbeitsmittel (Beispiele) können Sie u.a. absetzen:

  • Computer
  • Laptop
  • Smartphone
  • Headset
  • Drucker, Kopierer Faxgerät
  • 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten (max. 20 Euro p.M.)
  • Büromaterial (z.B. Stifte, Papier, Aktenordner etc.)
  • Büromöbel (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank)
  • Fachliteratur (Fachmagazin, Fachmagazine, Fachzeitschrift, Fachzeitschriften)

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Focus Money

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FOCUS Money 02/2023

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"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

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